Satzung - § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1.) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins gem. § 2 der Satzung unterstützen will.
2.) Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich gestellt werden.
3.) Über die Aufnahme befindet der Vorstand. Es müssen 2/3 der Mitglieder des Vorstandes der Aufnahme zustimmen.
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